Neuwagen kommt nicht: Deine Rechte bei Lieferverzug 2026
Du hast deinen Neuwagen bestellt, den Liefertermin fest eingeplant – und jetzt kommt eine E-Mail: "Verzögerung, neuer Termin unbekannt." Was kannst du jetzt tun?
Wann liegt ein Lieferverzug vor?
Ein Lieferverzug liegt vor, wenn der Händler den vertraglich vereinbarten Liefertermin nicht einhält. Wichtig: Nur ein konkretes Datum im Kaufvertrag begründet einen Anspruch. Formulierungen wie "voraussichtlich" oder "ca." sind rechtlich nicht bindend.
Deine Rechte im Überblick
1. Nachfrist setzen (§ 323 BGB)
Setze dem Händler schriftlich eine angemessene Nachfrist – in der Regel 4–6 Wochen.
2. Rücktritt vom Kaufvertrag
Nach Ablauf der Nachfrist hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Anzahlung vollständig zurückzufordern.
3. Schadensersatz
Wenn dir durch den Lieferverzug ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, kannst du Schadensersatz fordern.
Was tun, wenn der Händler nicht kooperiert?
- Alle Kommunikation schriftlich per E-Mail führen.
- Verbraucherzentrale einschalten – kostenlose Erstberatung.
- Anwalt einschalten – oft reicht ein Anwaltsschreiben.
Fazit
Bei Lieferverzug hast du klare Rechte. Setze eine Nachfrist, dokumentiere alles schriftlich. Und beim nächsten Kauf: Lieferzeiten vorher auf CantWaitForMyCar.com prüfen.